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Das Abo-Zeitalter: Besitzen wir überhaupt noch etwas?

Musik, Filme, Software, Bücher, Autos, Küchengeräte — für fast alles gibt es inzwischen ein Abo. Die Frage, was einem davon eigentlich noch gehört, klingt nach Kulturpessimismus. Sie hat aber eine sehr konkrete Antwort, und die steht seit Kurzem auf manchen Kauf-Knöpfen sogar drauf.

Tashi Engelhardt Von Tashi Engelhardt 3. August 2026 · 14:45 Uhr · 5 Min. Lesezeit Aktualisiert: 3. August 2026 · 14:59 Uhr
Das Abo-Zeitalter: Besitzen wir überhaupt noch etwas?
Diese Filme gehören jemandem. Streaming-Titel nicht.

Wer auf der Spieleplattform Steam etwas in den Warenkorb legt, bekommt seit einiger Zeit einen Hinweis eingeblendet. Man erwerbe mit dem Kauf eine Lizenz für das Produkt — kein Eigentum. Laut Informationen von «heise online» erscheint dieser Satz auch in der deutschen Fassung des Clients.

Neu ist daran nichts. Im Kleingedruckten stand schon vorher, dass die eingeräumte Lizenz keinerlei Eigentumsrechte begründet. Neu ist nur, dass es jetzt jemand vor dem Bezahlen sagt.

Warum der Hinweis plötzlich auftaucht

Ausgelöst hat das ein Gesetz aus Kalifornien mit dem Kürzel AB 2426. Es verbietet Anbietern digitaler Waren, von «kaufen» oder «erwerben» zu sprechen, ohne die Käufer klar auf die Lizenzbedingungen und deren Einschränkungen hinzuweisen. Betroffen sind Software, Spiele, E-Books und Musik.

Der Anlass war ein konkreter Fall: Das Rennspiel «The Crew» wurde nach der Abschaltung der Server unbrauchbar — auch für alle, die es bezahlt hatten. Genau das ist der Kern der Sache. Eine Lizenz kann widerrufen werden, wenn der Anbieter die Rechte daran verliert oder den Dienst einstellt.

Zur Ehrlichkeit gehört die Einordnung: Das Gesetz gilt in Kalifornien und hat auf den europäischen Markt keine unmittelbare Wirkung. Die Praxis dahinter ist trotzdem dieselbe, und die Anbieter rollen den Hinweis weltweit aus. Wer hier auf «Kaufen» klickt, mietet ebenfalls.

Das eigentliche Problem ist nicht das Mieten

An dieser Stelle lohnt es sich, nicht in Nostalgie zu verfallen. Kaum jemand möchte ernsthaft zehntausend CDs im Regal stehen haben, und für die meisten ist Zugang statt Eigentum ein guter Tausch. Ein Streamingdienst kostet weniger als drei Alben im Jahr.

Unangenehm wird es dort, wo beides vermischt wird. Ein Abo ist ehrlich: Man zahlt monatlich, man weiß, dass es endet, wenn man aufhört zu zahlen. Ein Knopf mit der Aufschrift «Kaufen» verspricht dagegen etwas, das die Bedingungen dahinter nicht halten. Der Unterschied zwischen Miete und Kauf verschwindet nicht in der Sache, sondern nur in der Sprache.

Welche Rechte Sie in Deutschland haben

Beim laufenden Abo sieht die Lage dagegen besser aus, als viele denken. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat einiges verschoben, und die wenigsten kennen die Einzelheiten. Wie die «Verbraucherzentrale» zusammenfasst, dürfen sich Verträge seit dem 1. März 2022 nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern, und die Kündigungsfrist beträgt danach höchstens einen Monat. Die früher üblichen automatischen Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr sind damit erledigt. Seit dem 1. Juli 2022 gilt zusätzlich die Kündigungsbutton-Pflicht für online geschlossene Dauerverträge, dazu eine Eingangsbestätigung.

Der interessanteste Punkt steht im Kleingedruckten des Gesetzes selbst. Stellt ein Anbieter den Kündigungsbutton nicht ordnungsgemäß bereit, kann der Vertrag laut «Lutz Abel» jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Wer also vergeblich nach der Schaltfläche sucht, ist damit nicht schlechter dran, sondern besser.

Was sich praktisch daraus ergibt

Drei Dinge lohnen sich. Erstens ein Blick in die Kontoauszüge der letzten drei Monate — die meisten Menschen finden dort mindestens ein Abo, das sie nicht mehr nutzen. Zweitens die Prüfung, ob es das Gesuchte auch als echten Download ohne Kopierschutz gibt; bei Musik, Hörbüchern und Spielen existieren solche Anbieter durchaus.

Und drittens die Gewohnheit, bei digitalen Käufen einmal kurz innezuhalten. Nicht, um auf etwas zu verzichten, sondern um zu wissen, was man bekommt. Ein Abo, das man bewusst abschließt, ist völlig in Ordnung. Ein Kauf, der keiner ist, ärgert einen erst Jahre später.

Quellen

  1. «Verbraucherzentrale — Gesetz für fairere Verträge»
  2. «heise online — Steam-Hinweis stellt klar: Gekaufte Spiele gehören einem nicht»
  3. «Lutz Abel — Kündigungsbutton und sonstige Anforderungen»
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